Urteile

Entschädigungsstreit: Italien stärkt ausländische NS-Opfer

SS-Massaker von Distomo
Ausgangspunkt ist eine Klage griechischer Opfer des NS-Massakers von Distomo vom 10. Juni 1944, bei dem die Waffen-SS 218 Bewohner des Dorfes massakrierte. (Archivbild) © epa ANA

Rom (dpa) - Jahrzehnte nach den NS-Verbrechen kämpfen Opfer weiter um Entschädigung – im Streit darüber hat Italiens höchstes Gericht eine Entscheidung zugunsten ausländischer Kläger getroffen. Demnach dürfen ausländische Opfer des Nationalsozialismus weiterhin versuchen, auf Vermögenswerte der Bundesrepublik in Italien zuzugreifen – etwa bei Unternehmen wie der bundeseigenen Deutschen Bahn.

Wo die Ursache des Streits liegt

Ausgangspunkt ist das Massaker von Distomo am 10. Juni