Rom (dpa) - Jahrzehnte nach den NS-Verbrechen kämpfen Opfer weiter um Entschädigung – im Streit darüber hat Italiens höchstes Gericht eine Entscheidung zugunsten ausländischer Kläger getroffen. Demnach dürfen ausländische Opfer des Nationalsozialismus weiterhin versuchen, auf Vermögenswerte der Bundesrepublik in Italien zuzugreifen – etwa bei Unternehmen wie der bundeseigenen Deutschen Bahn.
Wo die Ursache des Streits liegt
Ausgangspunkt ist das Massaker von Distomo am 10. Juni