Diskriminierung

EuGH stärkt Schutz von Eltern von Kindern mit Behinderung

Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Die Mutter eines schwerbehinderten Sohnes hatte vor italienischen Gerichten geklagt, weil sie sich von ihrem Arbeitgeber diskriminiert sah. Ein italienisches Gericht wandte sich an den EuGH. (Archivbild) © Harald Tittel

Luxemburg (dpa) - Der Schutz vor einer indirekten Diskriminierung am Arbeitsplatz gilt auch für Eltern von Kindern mit Behinderung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Arbeitgeber seien nach EU-Recht verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit betroffene Arbeitnehmer Beruf und Betreuung vereinbaren können, teilte der EuGH mit. Voraussetzung sei, dass das die Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belaste.

Hintergrund ist der Fall einer