Luxemburg (dpa) - Der Schutz vor einer indirekten Diskriminierung am Arbeitsplatz gilt auch für Eltern von Kindern mit Behinderung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Arbeitgeber seien nach EU-Recht verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit betroffene Arbeitnehmer Beruf und Betreuung vereinbaren können, teilte der EuGH mit. Voraussetzung sei, dass das die Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belaste.
Hintergrund ist der Fall einer