Diskriminierung verboten

20 Jahre Gleichbehandlungsgesetz: Ziel erreicht oder nicht?

Bundesgerichtshof urteilt zu Diskriminierung bei der Wohnungssuch
Eine Frau, die mit ihrem pakistanischen Namen keinen Besichtigungstermin für eine Mietwohnung erhielt, klagte unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erfolgreich auf Schadenersatz. (Archivfoto) © Philipp von Ditfurth

Berlin (dpa) - Das zentrale deutsche Bundesgesetz gegen Diskriminierung wird diesen Sommer 20 Jahre alt. Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat anlässlich des Jubiläums des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu einem Festakt eingeladen. In ihrer Begrüßungsrede erinnert sie daran, dass man in Deutschland vor der Verabschiedung des AGG Stellenangebote wie «junge, schlanke Sekretärin gesucht» und Wohnungsanzeigen wie «Wohnung zu vermieten, nur an