Grundsicherung

Alkohol beim Bewerbungsgespräch ist jetzt Pflichtverletzung

Jobcenter - Bundesagentur für Arbeit
Die neue Weisung an die Jobcenter greift zum 1. Juli - dann tritt auch die Reform des bisherigen Bürgergelds in Kraft, das künftig Grundsicherung heißt. (Symbolbild) © Jens Kalaene

Nürnberg/Berlin (dpa) - Empfänger von Sozialleistungen wie der neuen Grundsicherung können künftig Leistungen gekürzt bekommen, wenn sie ungepflegt oder unter Alkohol zum Vorstellungsgespräch erscheinen. Das geht aus einer aktualisierten Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter hervor. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung berichtet.

Pflichtverletzungen von Leistungsempfängern in der Grundsicherung sind in Paragraf 31 des Sozialgesetzbuches II geregelt. Eine solche Verletzung