Bundestags-Beschluss

Amtshilfe der Bundeswehr bei Drohnen-Abwehr

Bundeswehr-Übung zur Drohnenabwehr
Die Streitkräfte dürfen bei der Abwehr von Drohnen in Zukunft Amtshilfe leisten - notfalls auch mit Waffengewalt. (Archivbild) © Marcus Golejewski

Berlin (dpa) - Um Spionage, Sabotage und Angriffe auf Menschen zu verhindern, bekommt die Bundeswehr zusätzliche Rechte zur Abwehr von Drohnen. Der Bundestag hat eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass die Streitkräfte bei der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen Amtshilfe leisten dürfen - notfalls auch mit Waffengewalt. 

Eine solche Regelung ist notwendig, weil das Grundgesetz der Bundeswehr in Friedenszeiten