Magdeburg/Karlsruhe (dpa) - Auch nach erneuter Prüfung übernimmt die Bundesanwaltschaft das Verfahren um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt nicht. Es gebe keinen Staatsschutzbezug, der einen solchen Schritt rechtfertigen würde, erklärte ein Sprecher der obersten Anklagebehörde in Deutschland. Diese gehe nach wie vor davon aus, dass der Beschuldigte aus persönlicher Frustration gehandelt habe über Unrecht, das ihm aus seiner Sicht widerfahren sei, sagte der Sprecher der