München (dpa) - Deutschlands höchstes Finanzgericht macht den Besitzern teurer Wohnmobile und anderer Luxusgüter Hoffnung: Die Finanzämter dürfen auch kurzfristige An- und Wiederverkäufe nicht unbedingt mit der Spekulationssteuer belegen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Im konkreten Einzelfall ging es um ein 323.000 Euro teures Wohnmobil, welches ein sächsisches Ehepaar innerhalb weniger Monate ge- und verkauft hatte. Im Prinzip würde die Entscheidung jedoch auch für Jachten,