Steuerfrei in den Ruhestand

BFH schützt Arbeitnehmer bei Abschiedsfeiern vor dem Fiskus

Rente
Der letzte Akt des Arbeitslebens vor der Rente ist die Abschiedsfeier - und die kann je nach Firma teuer sein. Der Bundesfinanzhof schützt die Verabschiedeten vor dem Zugriff des Finanzamts. (Symbolbild) © Patrick Pleul

München (dpa) - Der Bundesfinanzhof schützt die Millionenschar der Babyboomer auch bei aufwändiger Verabschiedung aus dem Arbeitsleben vor dem drohenden Zugriff des Finanzamts: Arbeitnehmer müssen die Kosten ihrer Abschiedsfeiern nicht als Arbeitslohn versteuern, wenn ihre jeweilige Firma die Feier veranstaltet. Das hat der sechste BFH-Senat entschieden. 

Damit haben die obersten Finanzrichter ein niedersächsisches Finanzamt in die Schranken gewiesen, das einem ehemaligen