München (dpa) - Der Bundesfinanzhof schützt die Millionenschar der Babyboomer auch bei aufwändiger Verabschiedung aus dem Arbeitsleben vor dem drohenden Zugriff des Finanzamts: Arbeitnehmer müssen die Kosten ihrer Abschiedsfeiern nicht als Arbeitslohn versteuern, wenn ihre jeweilige Firma die Feier veranstaltet. Das hat der sechste BFH-Senat entschieden.
Damit haben die obersten Finanzrichter ein niedersächsisches Finanzamt in die Schranken gewiesen, das einem ehemaligen