Karlsruhe/Jena (dpa) - Gegen mutmaßliche Beteiligte der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe «Knockout 51» laufen mehrere Gerichtsverfahren. Die Bundesanwaltschaft sieht in ihr eine terroristische Vereinigung - konnte sich mit dieser Einstufung am Oberlandesgericht (OLG) Jena zuletzt aber nicht durchsetzen. Jetzt entscheidet dazu der Bundesgerichtshof (BGH). Was hat es mit der Gruppe auf sich? Die wichtigsten Fragen und Antworten vor dem Urteil:
Wer steckt hinter «Knockout