Karlsruhe (dpa) - Eine Tochter überwacht zu Hause ihre Mutter mit einer Videokamera - und schickt die Aufnahmen später der Polizei. Eine andere Frau leitet private Whatsapp-Nachrichten einer ehemaligen Freundin an deren Arbeitgeber weiter - und die Freundin verliert ihren Job. Die beiden Fälle haben auf den ersten Blick nicht viel gemeinsam. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) will an ihnen eine wichtige Frage klären lassen: Wann greift der Datenschutz auch im privaten Bereich?
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