Karlsruhe/Kassel (dpa) - Nach einer Operation am Knie wird eine blinde Frau in eine Rehaklinik gebracht. Die Behandlung war abgesprochen, auch ihre Sehbehinderung habe sie vorher angekündigt, sagt Renate S. aus dem Kreis Lippe in NRW. Doch als sie in der nordhessischen Klinik ankommt, wird ihr die Aufnahme verweigert. S. sieht sich aufgrund ihrer Blindheit benachteiligt - und zieht vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich nun mit dem Fall der 72-Jährigen befasst - und mit