Verkehr

BGH-Urteil: Mietwagen müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück

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Rechtsstreit Uber - Taxi
Die Vorinstanzen gaben dem Taxiunternehmen recht. (Archivbild) © Sebastian Gollnow
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Rechtsstreit Uber - Taxi
Für Mietwagen gelten andere Regeln als für Taxis. (Archivbild) © Sebastian Gollnow

Karlsruhe (dpa) - Anders als Taxis müssen Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zurück zum Betriebssitz. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ergibt. (Az. I ZR 123/25) 

Diese Regelung sei nicht verfassungswidrig, befand der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Er sah auch keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es um einen rein nationalen Sachverhalt