Kein Auskunftsrecht

Bundesfinanzhof: Anonyme Anzeigen bleiben geheim

Finanzamt
Auch bei falschen Anschuldigungen dürfen die Finanzämter anonyme Anzeigen in der Regel geheim halten. (Symbolbild) © Bernd Weißbrod

München (dpa) - Opfer falscher Steuerhinterziehungsvorwürfe werden auch in Zukunft wenig Möglichkeiten haben, Denunzianten auf die Spur zu kommen. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs haben Steuerzahler in der Regel keinen Anspruch auf Einsicht in anonyme Anzeigen. Daran ändert auch der datenschutzrechtliche Anspruch auf Einblick in persönliche Daten nichts. 

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In dem konkreten Fall hatte das Finanzamt nach einer anonymen Anzeige