Ist das Kunst?

Bundesgerichtshof prüft Urheberschutz für USM-Designmöbel

Urheberschutz für USM Haller
Am BGH geht es um das bekannte modulare Möbelsystem «USM Haller». © Christian Charisius

Karlsruhe (dpa) - Das Möbelsystem «USM Haller» gilt als Designklassiker – aber sind die Regale und Sideboards auch urheberrechtlich geschützte Kunstwerke? Um diese Frage dreht sich seit Jahren ein Rechtsstreit zwischen dem Schweizer Hersteller USM und einem Konkurrenten aus Nürnberg, mit dem sich am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt hat. Wann ein Urteil fällt, blieb zunächst offen.

USM hatte den Konkurrenten verklagt, weil es die USM Haller Möbel für Werke