Durchsuchung ohne Beschluss

Bundesverfassungsgericht rügt Polizeipraxis bei Abschiebung

Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe hat einen Fall aus Berlin geprüft. (Archivbild) © Uli Deck

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die Polizei durfte einen abgelehnten Asylbewerber nicht ohne Anordnung eines Richters aus seinem Zimmer in einer Berliner Gemeinschaftsunterkunft ergreifen, um ihn abzuschieben. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und damit einer Verfassungsbeschwerde des betroffenen Mannes stattgegeben.

Das Karlsruher Gericht stellte in seinem Beschluss klar, dass es sich grundsätzlich um eine Durchsuchung handelt, wenn ein Betroffener zum Zwecke der