Leipzig/Berlin (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen «Hammerskins Deutschland» gekippt. Das Gericht in Leipzig gab den Klagen mehrerer Mitglieder und regionaler Untergruppen gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums statt. Die Bundesrichter konnten nicht erkennen, dass tatsächlich eine bundesweite «Hammerskins»-Dachorganisation existiert hat, die hätte verboten werden können. Der Verbotsbescheid sei rechtswidrig.
Die damalige