Ermittlungen gegen Krach

Durchsuchungen im Wahlkampf: Ist das erlaubt?

Polizei Symbolbild
Polizeiliche Durchsuchungen sind auch in Wahlkämpfen legitim. (Symbolbild) © Marijan Murat

Berlin (dpa) - Die zeitliche Nähe zwischen den Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach und wichtigen Wahlen in Niedersachsen und Berlin wirft bei einigen Fragen auf. Allgemein gilt: Rechtlich zulässig sind Durchsuchungen auch im Wahlkampf – unter strengen Voraussetzungen.

Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) bezeichnete den Zeitpunkt als «schon sehr speziell». Am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft mehrere Objekte in Hannover und Berlin

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