Berlin (dpa) - Die zeitliche Nähe zwischen den Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach und wichtigen Wahlen in Niedersachsen und Berlin wirft bei einigen Fragen auf. Allgemein gilt: Rechtlich zulässig sind Durchsuchungen auch im Wahlkampf – unter strengen Voraussetzungen.
Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) bezeichnete den Zeitpunkt als «schon sehr speziell». Am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft mehrere Objekte in Hannover und Berlin