Berlin/München (dpa) - Ist Google verpflichtet, gestohlene intime Aufnahmen dauerhaft aus seinen Suchergebnissen herauszuhalten? Diese Frage will eine Frau per Klage in einem Grundsatzurteil an einem Gericht in München klären lassen. Eine Sprecherin des Landgerichts München I bestätigte der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage den Eingang der Klage, die die Organisation HateAid öffentlich gemacht hatte. Zuvor hatte der «Spiegel» berichtet.
Nach Angaben von HateAid, die die Klägerin