Karlsruhe/Berlin (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket abgelehnt. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg, teilte das Gericht mit. Über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann somit wie geplant an diesem Freitag im Bundestag abgestimmt werden.
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch