Berlin (dpa) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nach einer Gerichtsentscheidung die gesamte AfD vorerst nicht als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» bezeichnen und entsprechend beobachten. Das zuständige Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag der Partei gegen diese Einstufung stattgegeben. Es entschied, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten muss.
Was genau bedeuten die Einstufungen des Inlandsnachrichtendienstes? Welche Folgen haben