AfD gegen Verfassungsschutz

Extremistisch? Was der Verfassungsschutz wann darf

Bundesamt für Verfassungsschutz
Darf der Verfassungsschutz des Bundes die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen? Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden. © Oliver Berg

Berlin (dpa) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nach einer Gerichtsentscheidung die gesamte AfD vorerst nicht als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» bezeichnen und entsprechend beobachten. Das zuständige Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag der Partei gegen diese Einstufung stattgegeben. Es entschied, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten muss.

Was genau bedeuten die Einstufungen des Inlandsnachrichtendienstes? Welche Folgen haben