Rostock (dpa) - Die Verteidigung im Mordfall Fabian hat Verfahrensfehler bemängelt und der Befragung einer Polizistin als Zeugin sowie der Verwertung von Vernehmungsaufzeichnungen widersprochen. Sie begründete dies damit, dass die Angeklagte noch als Zeugin vernommen worden sei, obwohl gegen sie schon ein Tatverdacht bestanden habe. Sie sei bei der Vernehmung nicht über ihre Rechte informiert worden. Das Gericht hat sich zu einer Beratungspause zurückgezogen.
Das Gericht wollte