Streit um Wahlparty

Gericht: AfD muss ihre Geschäftsstelle 2026 räumen

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Landgericht Berlin entscheidet über Räumungsklage gegen AfD
Landgericht Berlin entscheidet über Räumungsklage gegen AfD © Andreas Gora
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Landgericht Berlin entscheidet über Räumungsklage gegen AfD
Kay Gottschalk (AfD, M), Bundestagsabgeordneter, sitzt mit Anwalt Michael Zischka (r) und Richter Burkhard Niebisch (hinten l) im Gerichtssaal. © Andreas Gora
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Landgericht Berlin entscheidet über Räumungsklage gegen AfD
Für die AfD könnte die Party nach der Bundestagswahl weitreichende Folgen haben. (Archivbild) © Julian Stratenschulte
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Geschäftsstelle der AfD in Berlin-Reinickendorf
Blick auf die Bundesgeschäftsstelle der AfD im Ortsteil Reinickendorf. (Archivbild) © Jörg Carstensen

Berlin (dpa) - Wegen ihrer Wahlparty nach der Bundestagswahl muss die AfD ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im kommenden Jahr räumen – deutlich früher als im Mietvertrag vereinbart. Gegen eine sofortige Räumung der Flächen im Bezirk Reinickendorf hat sich die Partei aber erfolgreich vor dem Landgericht Berlin gewehrt. 

Mit der Party nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei zwar Vertragsverletzungen begangen, erklärte Richter Burkhard