Berlin (dpa) - Wegen ihrer Wahlparty nach der Bundestagswahl muss die AfD ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im kommenden Jahr räumen – deutlich früher als im Mietvertrag vereinbart. Gegen eine sofortige Räumung der Flächen im Bezirk Reinickendorf hat sich die Partei aber erfolgreich vor dem Landgericht Berlin gewehrt.
Mit der Party nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei zwar Vertragsverletzungen begangen, erklärte Richter Burkhard