Bundestag

Gericht: Kein Bundestagsausweis wegen Russland-Kontakten

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Nach einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg steht einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten kein eigener Parlamentsausweis zu. (Sxmbolbild) © Klaus-Dietmar Gabbert

Berlin (dpa) - Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden (OVG). 

Die Verwaltung durfte aus Sicht der Richter davon ausgehen, dass der Mann ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages darstellt, wie es hieß. Dem Betroffenen bleibt damit nach Gerichtsangaben