Berlin (dpa) - Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden (OVG).
Die Verwaltung durfte aus Sicht der Richter davon ausgehen, dass der Mann ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages darstellt, wie es hieß. Dem Betroffenen bleibt damit nach Gerichtsangaben