Frankfurt/Main (dpa) - Luftbildaufnahmen eines in Deutschland gelegenen Grundstücks dürfen nicht auf Google Earth oder Google Maps veröffentlicht werden, wenn der Grundstückseigentümer dem widerspricht. Das hat das Landgericht in Frankfurt am Main entschieden. «Niemand muss es hinnehmen, dass Luftbildaufnahmen seines bewohnten Grundstücks ohne seine Zustimmung weltweit öffentlich verbreitet werden, jedenfalls wenn Grundstücksbereiche abgebildet werden, die öffentlichen