Berlin (dpa) - Das neue Gesetz zum Schutz wichtiger Infrastruktur vor Angriffen von Kriminellen, Extremisten und ausländischen Geheimdiensten hat einen Monat nach seinem Inkrafttreten noch keinerlei Wirkung entfaltet. Denn bestimmte staatliche Vorgaben, wie die Betreiber wichtiger Anlagen und Institutionen diesen Schutz sicherstellen sollen, fehlen bislang ebenso wie ein entsprechendes Meldeportal. Besser läuft es dagegen beim Schutz der kritischen Infrastruktur vor Cyberangriffen.
Das