Sexualstrafrecht

Hubig will Verjährungsfrist von Vergewaltigung verlängern

Berlin: Prozess wegen Vergewaltigung
Sexuelle Handlungen sollten nach Vorstellungen von Bundesjustizministerin Hubig nur bei ausdrücklicher Zustimmung als einvernehmlich gelten - nach dem Prinzip «Nur Ja heißt Ja». © Jens Kalaene

Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plädiert für weitere Verschärfungen des Sexualstrafrechts. Sexuelle Handlungen sollten nach ihren Vorstellungen nur bei ausdrücklicher Zustimmung als einvernehmlich gelten - nach dem Prinzip «Nur Ja heißt Ja» -, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung möchte sie von 5 auf 20 Jahre verlängert sehen.

«Eine 5-jährige Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz», sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.