Marburg (dpa) - Müssten «Sondervermögen» nicht zutreffender als «Sonderschulden» bezeichnet werden? In einem Bericht spießte der Bundesrechnungshof bereits vor knapp zweieinhalb Jahren den Begriff auf, den eine Jury jetzt zum «Unwort des Jahres» 2025 gekürt hat. Sondervermögen seien größtenteils «entweder ausgelagerte Schuldentöpfe oder sie hängen finanziell am "Tropf" des kreditfinanzierten Bundeshaushaltes», erläuterten die obersten staatlichen Finanzkontrolleure