Berlin (dpa) - Anbieter von Internetzugangsdiensten sollen künftig per Gesetz verpflichtet werden, alle von ihnen vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Durch die geplante Gesetzesänderung, die das Kabinett nun nach Angaben des Justizministeriums beschlossen hat, soll es leichter werden, Straftäter und Terrorverdächtige zu ermitteln, die sonst keine Spuren hinterlassen haben. Zugreifen auf die gespeicherten IP-Adressen dürfen die Strafverfolgungsbehörden im Nachhinein nur bei