Regierung

Kabinett gibt BSI und Polizei Befugnisse zur „aktiven Cyberabwehr“

Die Gegenangriffe sollen auch ohne Kenntnis des Betroffenen erlaubt sein.
Die Gegenangriffe sollen auch ohne Kenntnis des Betroffenen erlaubt sein. © Michael Kappeler/dpa

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will jenseits von präventiven Maßnahmen künftig auch eine «aktive Cyberabwehr» erlauben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) sollen zusätzliche Werkzeuge in die Hand bekommen, um Cyberangriffe abzuwehren. Dabei geht es unter anderem um die Untersagung des Betriebs informationstechnischer Systeme, von denen eine Gefahr ausgeht, sowie um das Umleiten von