Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe stärkt Afghanen bei Visa-Klagen den Rücken

Bundesverfassungsgericht
Das Gericht hat sich mit Visabegehren im Zusammenhang mit dem Aufnahmeprogramm «Menschenrechtsliste» beschäftigt. (Archivbild) © Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal einstellen. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Konkret ging es um das mittlerweile beendete Aufnahmeprogramm «Menschenrechtsliste».

Geklagt hatte eine afghanische Frau, die für sich

Mehr entdecken