Berlin (dpa) - Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD wird im Eilverfahren nicht vor dem Oberverwaltungsgericht landen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit: «Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen.»
Das Verwaltungsgericht Köln hatte in einem Eilverfahren am Donnerstag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD