Nach Zwangsversteigerung

Klage gegen Bushido in einem Grundstücks-Streit abgewiesen

Der Rapper Bushido (l) posiert mit Arafat Abou-Chaker
Bushido (links) und Arafat Abou-Chaker zeigten sich in der Vergangenheit häufig gemeinsam in der Öffentlichkeit. (Archivfoto) © Jens Kalaene

Potsdam (dpa) - In einem Rechtsstreit mit Bushido im Zusammenhang mit Grundschulden an einem Grundstück hat das Landgericht Potsdam die Klage eines Sohns von Arafat Abou-Chaker abgewiesen. In dem Verfahren ging es um die Löschung von Grundschulden nach der Zwangsversteigerung des Grundstücks, wie das Gericht mitteilte. Zuvor berichtete die «Bild». Das Gericht nannte einen Streitwert von 600.000 Euro. 

Es geht um ein Anwesen in Kleinmachnow, das ehemals Bushido und seinem früheren

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