Potsdam (dpa) - In einem Rechtsstreit mit Bushido im Zusammenhang mit Grundschulden an einem Grundstück hat das Landgericht Potsdam die Klage eines Sohns von Arafat Abou-Chaker abgewiesen. In dem Verfahren ging es um die Löschung von Grundschulden nach der Zwangsversteigerung des Grundstücks, wie das Gericht mitteilte. Zuvor berichtete die «Bild». Das Gericht nannte einen Streitwert von 600.000 Euro.
Es geht um ein Anwesen in Kleinmachnow, das ehemals Bushido und seinem früheren