Düsseldorf (dpa) - Die zum Jahresbeginn in Kraft tretende neue Düsseldorfer Tabelle sieht mehr Unterhalt für Trennungskinder vor. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht mitgeteilt. Die Tabelle dient seit Jahrzehnten als bundesweit anerkannte Orientierung für die Berechnung des Kindesunterhalts.
Der Mindestbedarf minderjähriger Kinder erhöht sich demnach in allen drei Altersstufen um jeweils vier Euro. Damit beträgt er ab dem 1. Januar 2026 für Kinder bis fünf