Urteil

Messerangriff im Hauptbahnhof - Täterin muss in Psychiatrie

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Urteilsverkündung im Prozess „Messerangriff am Hauptbahnhof“
Die 40-Jährige muss dauerhaft in die Psychiatrie. © Georg Wendt
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Urteilsverkündung im Prozess nach Messerangriff
Das Gericht geht davon aus, dass die Angeklagte bei der Tat schuldunfähig war. © Georg Wendt

Hamburg (dpa) - Die Tat hatte im Mai bundesweit für Entsetzen gesorgt: Eine psychisch kranke Frau stach an einem Gleis im Hamburger Hauptbahnhof wahllos auf Reisende ein. Während sechs Personen den Stichen ausweichen konnten, erlitten 15 Menschen zum Teil erhebliche Schnitt- oder Stichverletzungen. Jetzt hat eine Richterin am Hamburger Landgericht entschieden: Die 40-Jährige muss dauerhaft in die Psychiatrie. Rechtlich wertete das Gericht die Tat als versuchten Totschlag in 21 Fällen, davon