Karlsruhe/Kassel (dpa) - Nach einer Operation am Knie wird eine blinde Frau in eine Rehaklinik gebracht. Die Behandlung war abgesprochen, auch ihre Sehbehinderung habe sie vorher angekündigt, sagt Renate S. aus dem Kreis Lippe in NRW. Doch als sie in der nordhessischen Klinik ankommt, wird ihr die Aufnahme verweigert. S. sieht sich aufgrund ihrer Blindheit benachteiligt - und zieht vor Gericht. Heute (11.00 Uhr) befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall der 72-Jährigen - und mit