Leipzig (dpa) - Ein in Spanien rechtskräftig wegen zweifachen Mordes verurteilter deutscher Beamter im vorzeitigen Ruhestand behält seine Pensionsansprüche. Voraussetzung für eine Aberkennung des Ruhegehalts sei eine Verurteilung durch ein deutsches Gericht, entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Es lehnte eine entsprechende Disziplinarklage der Bundesagentur für Arbeit auf Aberkennung des Ruhegehalts ab. Der 1975 geborene Mann aus Sachsen-Anhalt war seit 2002 Beamter und seit 2011