Braunschweig (dpa) - Der Absturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen mit 150 Toten ist mehr als zehn Jahre nach der Katastrophe juristisch noch nicht endgültig aufgearbeitet: Vor Gericht wird in einem neuen Verfahren um zusätzlichen Schadenersatz gestritten.
30 Hinterbliebene haben Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Heute (ab 10.00 Uhr) wird die Klage am Landgericht Braunschweig verhandelt. Worum geht es in dem Zivilprozess