Kindeswohl im Fokus

Neues Kindschaftsrecht soll Gewaltopfer besser schützen

Familiengerichte sollen nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums im Kinderschutzverfahren künftig soziale Trainingsku
Familiengerichte sollen nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums im Kinderschutzverfahren künftig soziale Trainingskurse und Gewaltpräventionsberatungen anordnen können. (Symbolbild) © Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn

Berlin (dpa) - Um Konflikte zwischen getrenntlebenden Eltern zu entschärfen, schlägt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine Reform des Kindschaftsrechts vor. Der dazu veröffentlichte Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Eltern, wenn sie gemeinsam das Sorgerecht ausüben, in der Zeit, die der sie jeweils das Kind betreuen, über Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden dürfen.

Auch soll die Vermutung, wonach der Umgang des Kindes mit beiden