Steuern

Pendlerpauschale steigt für kurze Strecken

Pendlerpauschale
Mit der Pendlerpauschale kann man Kosten für die Fahrt zur Arbeit steuerlich geltend machen. (Illustration) © David-Wolfgang Ebener

Berlin (dpa) - Seit Mitternacht gelten in Deutschland eine Reihe steuerlicher Änderungen. So steigt die Pendlerpauschale für kurze Strecken auf 38 Cent. Davon profitiert, wer täglich zur Arbeit pendelt - und zwar egal, ob mit dem Auto, der Bahn, dem Rad oder zu Fuß.

Bisher konnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke nur 30 Cent absetzen, erst ab dem 21. Kilometer dann 38 Cent. Künftig gelten einheitlich 38 Cent. Davon profitieren am Ende aber nur