Berlin (dpa) - In dem seit 20 Jahren andauernden Streit um die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten liegt ein Kompromissvorschlag auf dem Kabinettstisch. Internetzugangsdiensteanbieter sollen künftig per Gesetz verpflichtet werden, Port-Nummern und die an Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen ohne konkreten Anfangsverdacht drei Monate lang zu speichern. Dadurch sollen Straftäter und Terrorverdächtige leichter ermittelt werden können.
Die IP-Adresse ist so etwas wie die