Berlin (dpa) - Rentenansprüche sollen im Fall einer Scheidung künftig umfassend zwischen den Ex-Ehepartnern aufgeteilt werden, inklusive nachträglicher Korrekturen. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, den das Kabinett beschlossen hat.
Lückenhafte Meldungen werden bisher nicht ausgeglichen
Bereits nach geltendem Recht werden Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe bei einer Scheidung hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Wenn jemand seinen