Elternzeit

Richter: Kein Rücktritt von der Elternzeit bei Trennung

Bundesarbeitsgericht
Bundesarbeitsgericht befasste sich mit Rücktritt von der Elternzeit (Illustration). © Martin Schutt

Erfurt (dpa) - Arbeitnehmer können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht einfach von einer vereinbarten Elternzeit abrücken, wenn es zum familiären Bruch kommt. Es habe keinen Einfluss auf den Beginn einer zuvor verlangten Elternzeit, wenn ein Arbeitnehmer aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen (9 AZR 11/26). Der Kläger wollte eigentlich in Elternzeit gehen, trennte sich jedoch vor ihrem

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