Aschaffenburg (dpa) - Das Landgericht Aschaffenburg hat einen mutmaßlich rückfällig gewordenen Sexualstraftäter zu elf Jahren Haft verurteilt. Zudem behält sich die Kammer vor, später Sicherungsverwahrung für den 23-Jährigen anzuordnen. Sicherungsverwahrung ist nach dem Verbüßen einer Haft möglich, wenn von einem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Der psychiatrische Sachverständige in dem Verfahren schätzt das Rückfallrisiko des Angeklagten als sehr hoch