Saarbrücken (dpa) - Im Prozess um den Tod eines Gerichtsvollziehers hat das Landgericht Saarbrücken den Angeklagten wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah bei dem 42 Jahre alten Deutschen das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des vermindert schuldfähigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Gerichtsvollzieher bei Räumung erstochen
Der Angeklagte hatte den Gerichtsvollzieher in Bexbach