Justiz

Traumatisierter Leichenumbetter: Gericht muss neu prüfen

Bundessozialgericht
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts muss das Landessozialgericht nun genauer prüfen, welche psychischen Belastungen Leichenumbetter und Feuerwehrleute erleben. (Archivbild) © Andreas Arnold

Kassel (dpa) - Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei Leichenumbettern kann wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Der 2. Senat verwies einen entsprechenden Fall zurück an die Vorinstanz.

Der Kläger war unter anderem als Feuerwehrmann und später als Leichenumbetter tätig. Für den im nordhessischen Niestetal ansässigen Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge hatte er jahrelang Weltkriegstote im In- und Ausland