Verwaltungsgericht

Trotz Urteil: Betroffene müssen Kontrollen weiter dulden

Bundespolizei kontrolliert deutsch-tschechische Grenze
Das Verwaltungsgericht München hat Urteile zu Grenzkontrollen an deutschen Grenzen gefällt. (Symbolbild) © Daniel Karmann

München (dpa) - Das Verwaltungsgericht München hat Kontrollen an den deutschen Grenzen in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt. Wesentlicher Gesichtspunkt sei die Dauer der seit Jahren faktisch unverändert bestehenden Grenzkontrollen gerade an der österreichisch-deutschen Grenze und die Frage der Vereinbarkeit auch mit dem neuen Schengener Grenzkodex, befand das Gericht. Drei Männer hatten den Bund wegen der Kontrollen verklagt. Die Begründung der Urteile soll in einigen Wochen