Berlin (dpa) - Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen künftig bei Bedürftigkeit kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern geringere Leistungen so wie Asylbewerber. Das Bundeskabinett gab in Berlin grünes Licht für den Entwurf eines Leistungsrechtsanpassungsgesetzes, den Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) entsprechend dem schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgelegt hatte.
Die Leistungen für nach April Gekommene sollen also