Asyl

Ukrainer nach April nicht mehr im Bürgergeld

Deutsche und ukrainische Flagge
Ukraininsche Geflüchtete sollen in Deutschland kein Bürgergeld mehr, sondern Asylbewerberleistungen bekommen. (Symbolbild) © Hannes P. Albert/dpa

Berlin (dpa) - Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen künftig bei Bedürftigkeit kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern geringere Leistungen so wie Asylbewerber. Das Bundeskabinett gab in Berlin grünes Licht für den Entwurf eines Leistungsrechtsanpassungsgesetzes, den Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) entsprechend dem schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgelegt hatte.

Die Leistungen für nach April Gekommene sollen also