Noch nichts rechtskräftig

Urteil: kein Whiskey-Label ohne Whiskey

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Whiskey
Nur, wo auch wirklich Whiskey, Gin oder Rum drin ist, darf auch mit Whiskey, Gin oder Rum geworben werden. (Symbolbild) © David Cheskin
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Hanseatisches Oberlandesgericht
Das entschied der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg und bestätigte damit ein Urteil aus der Vorinstanz. (Symbolbild) © Christian Charisius

Hamburg (dpa) - Nur, wenn auch wirklich Whiskey, Gin oder Rum drin sind, dürfen Getränke auch mit Whiskey, Gin oder Rum bezeichnet werden. Das entschied der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg und bestätigte damit ein Urteil aus der Vorinstanz. Neu ist: Auch die Bezeichnung «American Malt» ist für nahezu alkoholfreie Getränke verboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision zugelassen wurde.

In dem Fall geht es dem Gericht zufolge um ein