Bundesgerichtshof

Urteile gegen Höcke nach Nazi-Parole rechtskräftig

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Das oberste deutsche Strafgericht hat sich zwei Urteile aus Halle (an der Saale) angeschaut. (Archivbild) © Uli Deck

Karlsruhe/Halle (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Verurteilungen des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole bestätigt. Das Landgericht Halle hatte im Mai und Juli 2024 jeweils Geldstrafen verhängt, weil Höcke bei Veranstaltungen die SA-Parole «Alles für Deutschland» genutzt hatte. Höcke legte Revision ein. Wie der BGH nun mitteilte, ergab die Prüfung des obersten deutschen Strafgerichts aber keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Die