Karlsruhe/Halle (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Verurteilungen des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole bestätigt. Das Landgericht Halle hatte im Mai und Juli 2024 jeweils Geldstrafen verhängt, weil Höcke bei Veranstaltungen die SA-Parole «Alles für Deutschland» genutzt hatte. Höcke legte Revision ein. Wie der BGH nun mitteilte, ergab die Prüfung des obersten deutschen Strafgerichts aber keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Die