Verbraucher

Verbraucherzentrale und Eventim einigen sich auf Vergleich

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CTS Eventim
CTS Eventim stellt über ein Onlineportal Gutscheine bereit. (Archivbild) © Sina Schuldt
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Verbraucherzentrale Bundesverband
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Musterfeststellungsklage gegen CTS Eventim organisiert. (Archivbild) © Stefan Jaitner

Berlin/Hamburg (dpa) - Im Streit um die Rückerstattung von Ticketbestellungen haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Ticketanbieter CTS Eventim auf einen Vergleich geeinigt. Das Musterfeststellungsverfahren ist damit abgeschlossen, wie beide Seiten bestätigten. Unter anderem ging es um Veranstaltungsabsagen während der Corona-Pandemie. 

Im Klageregister eingetragene Verbraucher können demnach bei Eventim pauschal einen 20-Euro-Gutschein einfordern. Der Gutschein kann